Zum einen ist der Hund ein soziales Wesen. Die Gruppe gibt ihm Sicherheit. Daher möchte er am liebsten 24 Stunden mit seinem Menschen zusammen sein, was seinem natürlichen Instinkten am nächsten kommt.
Zum anderen ist der Hund komplett von uns abhängig. Er bekommt von uns Nahrung und Wasser, er wird von uns nach drausen gebracht um sich lösen zu können. Kommen wir nicht mehr zurück, wenn wir den Hund alleine lassen, stirbt er.
Physisch wie psychisch ist der Hund in einer extremen Belastungssituation, er hat extremen Stress und Angst. Körperliche und psychische Symptome sind vor allem:
So kommt es, dass Hundehalter auf die Anzeichen von Trennungsangst aus Unwissenheit falsch reagieren und nicht mit Trennungsangst in Zusammenhang bringen. Sie fühlen sich oftmals persönlich angegriffen, beleidigt oder gerügt vom Hund. So entstehen dann Aussagen wie: "Das macht er um mich zu ärgern", "Das ist Protest weil ich gegangen bin", "Er kann das, möchte nur nicht".....
Mir persönlich ist immer ein Rätsel, warum manche Hundehalter zu denken scheinen, ihr Hund würde ihnen das Leben extra schwer machen wollen. Mal ganz ehrlich, warum sollte ein Hund das tun? Was hat er denn davon?
Wenn man nun denkt der Hund macht das um einen zu ärgern wird der Hund für sein Verhalten, das er beim Alleinbleiben zeigt, bestraft. Er hat etwas getan, was den Menschen verärgert. Nun kommt der Hundehalter heim, sieht das Malleur und bekommt schlechte Laune. Die meisten Hunde bemerken diese negative Verhaltensänderung und Körperhaltung ihres Menschen durchaus und gehen in eine unterwürfige Haltung, was wiederum den Halter vermeintlich erkennen lässt, dass der Hund nun ein schlechtes Gewissen habe und weiß was er falsch gemacht hat.
Der Hund hat jedoch kein schlechtes Gewissen, er reagiert auf die Stimmung und Körperhaltung seines Halters. Hunde kennen uns in und auswendig. Jede Geste und Mimik weiß der Hund zu deuten und er weiß wann es besser ist, ganz kleine Brötchen zu backen.
Der Hund ärgert, bestraft oder rügt uns nicht. Er hatte entweder Angst, Panik, Stress oder ihm war aufgrund mangelnder Auslastung stinkend langweilig, so dass er sich Beschäftigung gesucht hat. Diese fällt meist nicht so aus wie wir uns das wünschen. Der Hund kann sich halt keine Freunde einladen oder ein Buch lesen.
Es gibt jedoch trotz aller Bemühungen auch Hunde die nicht gut alleine bleiben können. Ein solcher Hund ist in einer Hundepension oder bei Freunden und Verwandten gut aufgehoben, wenn er alleine bleiben soll. Hierbei ist nicht jeden Tag eine andere Person zu haben, der Hund sollte die Betreuungsperson kennen und sich dort wohl fühlen.
Das Anbinden oder das Einsperren in eine Box vertößt gegen das Tierschutzgesetz §5 und §7.
§ 5 Abs. 2
Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
§ 6 Abs. 2
In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf
Wiederristhöhe des Hundes in cm | Bodenfläche mindestens qm |
bis 50 | 6 |
von 50-65 | 8 |
ab 65 | 10 |
§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern
bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen
kann.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so
beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(7) Die Anbindung ist verboten bei
1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten